Beiträge
gültig ab 01. Januar 2010
1. Jahresbeiträge für Vereinsmitgliedschaft
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Monat |
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Jahr |
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Kategorie I Erwachsene (soweit nicht Kategorie II oder III zutreffend) |
12,00 € |
144,00 € |
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Kategorie II Azubi, Studenten, Wehrdienstler, Zivildienstleistende, FSJ-ler, FÖJ-ler. (gilt max. bis zum 28. Lebensjahr) |
7,00 € |
96,00 € |
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Kategorie III - Kinder, Schüler |
5,00 € |
60,00 € |
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Kategorie IV - Ehepaartarif (gilt nur für den/die Ehepartner/in) |
6,00 € |
72,00 € |
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Kategorie V - Ruhende Mitgliedschaft |
3,00 € |
36,00 € |
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2. Aufnahmebeitrag
(Einmalige Gebühr bei Anmeldung)
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Kategorie I |
100,00 € |
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Kategorie II |
50,00 € |
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Kategorie III |
40,00 € |
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Kategorie IV |
150,00 € |
Der Beitrag ist als Jahresbeitrag jeweils zum 31.01. fällig, bei Neuaufnahmen
gilt als Zahlungsziel das Ende des ersten Beitragsmonats.
3. Wechsel in Ruhende Mitgliedschaft
Der Wechsel in die ruhende Mitgliedschaft ist nur aus einer vorherigen
Mitgliedschaft der Kategorien I – IV möglich. Ein Wechsel ist mit einer
2-monatigen Frist zum Jahresende möglich. Eine ruhende Mitgliedschaft hat
eine Mindestdauer von 12 Monaten.
4. Pflichtstunden
Zur Sicherung der Werterhaltung der Anlage und des Saisonablaufes sind durch die
Vereinsmitglieder jährlich Pflichtstunden zu verrichten. Die Pflichtstunden
können durch Geldzahlungen in Höhe von 10,00 € pro nicht geleistete Stunde
abgegolten werden.
Eine Zwischenabrechnung erfolgt zum 30.06. jeden Jahres. Die Bezahlung der bis
dahin nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt als Kaution per Lastschrift. Die
teilweise oder vollständige Rückzahlung der Kaution erfolgt über eine
Verrechnung mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres.
Die Zahl der Pflichtstunden beträgt für alle Mitglieder über 12 Jahre der Kategorien I
bis IV 8 Stunden im Jahr.
5. Platznutzung durch Mitglieder
Mitglieder der Kategorien I – IV haben eine uneingeschränkte Platznutzung,
entsprechend des jeweils aktuellen Platznutzungsplanes. Mitglieder der Kategorie
V haben keine kostenfreie Platznutzung. Es gilt die Nutzungsgebühr, die von
Nichtmitgliedern zu entrichten ist (Punkt 6).
6. Platznutzung durch Nichtmitglieder
Die Platznutzungsgebühr für Nichtmitglieder beträgt
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von 08:00 - 18:00 Uhr |
10.00 €/Platz/Stunde |
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ab 18:00 Uhr |
12,00 €/Platz/Stunde |
Spielt ein Mitglied der Kat. I – IV mit einem Nichtmitglied, verringert sich
die Platznutzungsgebühr um 50% auf 5,00 € bzw. 6,00 €/Platz/Stunde.
Das Vereinsmitglied ist verantwortlich für die Bezahlung der
Platznutzungsgebühr.
7. Zahlungsweise
Die Erhebung des Jahresbeitrages erfolgt über Bankeinzugsverfahren. Die
Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist für jedes Vereinsmitglied Pflicht.
Die
Erklärung zur Teilnahme ist dem Vorstand zu übergeben.