Beiträge

gültig ab 01. Januar 2010

1. Jahresbeiträge für Vereinsmitgliedschaft

   
 

Monat

 

Jahr

Kategorie I
Erwachsene
(soweit nicht Kategorie II oder III zutreffend)
 
12,00 €   

144,00 €

Kategorie II
Azubi, Studenten, Wehrdienstler, Zivildienstleistende,
FSJ-ler, FÖJ-ler. (gilt max. bis zum 28. Lebensjahr)
 
7,00 €   

96,00 €

Kategorie III - Kinder, Schüler
 
5,00 €   

60,00 €

Kategorie IV - Ehepaartarif
(gilt nur für den/die Ehepartner/in)
 
6,00 €   

72,00 €

Kategorie V - Ruhende Mitgliedschaft
 
3,00 €   

36,00 €

 

2. Aufnahmebeitrag
(Einmalige Gebühr bei Anmeldung)

Kategorie I
 
100,00 €
Kategorie II
 
50,00 €
Kategorie III
 
40,00 €
Kategorie IV
 
150,00 €

Der Beitrag ist als Jahresbeitrag jeweils zum 31.01. fällig, bei Neuaufnahmen gilt als Zahlungsziel das Ende des ersten Beitragsmonats.


3. Wechsel in Ruhende Mitgliedschaft

Der Wechsel in die ruhende Mitgliedschaft ist nur aus einer vorherigen Mitgliedschaft der Kategorien I – IV möglich. Ein Wechsel ist mit einer
2-monatigen Frist zum Jahresende möglich. Eine ruhende Mitgliedschaft hat
eine Mindestdauer von 12 Monaten.


4. Pflichtstunden

Zur Sicherung der Werterhaltung der Anlage und des Saisonablaufes sind durch die Vereinsmitglieder jährlich Pflichtstunden zu verrichten. Die Pflichtstunden können durch Geldzahlungen in Höhe von 10,00 € pro nicht geleistete Stunde abgegolten werden.
Eine Zwischenabrechnung erfolgt zum 30.06. jeden Jahres. Die Bezahlung der bis dahin nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt als Kaution per Lastschrift. Die teilweise oder vollständige Rückzahlung der Kaution erfolgt über eine Verrechnung mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres.

Die Zahl der Pflichtstunden beträgt für alle Mitglieder über 12 Jahre der Kategorien I bis IV 8 Stunden im Jahr.


5. Platznutzung durch Mitglieder

Mitglieder der Kategorien I – IV haben eine uneingeschränkte Platznutzung, entsprechend des jeweils aktuellen Platznutzungsplanes. Mitglieder der Kategorie V haben keine kostenfreie Platznutzung. Es gilt die Nutzungsgebühr, die von Nichtmitgliedern zu entrichten ist (Punkt 6).


6. Platznutzung durch Nichtmitglieder

Die Platznutzungsgebühr für Nichtmitglieder beträgt

               

von 08:00 - 18:00 Uhr

 

10.00 €/Platz/Stunde

 

ab 18:00 Uhr

 

12,00 €/Platz/Stunde

Spielt ein Mitglied der Kat. I – IV mit einem Nichtmitglied, verringert sich die Platznutzungsgebühr um 50% auf 5,00 € bzw. 6,00 €/Platz/Stunde.
Das Vereinsmitglied ist verantwortlich für die Bezahlung der Platznutzungsgebühr.


7. Zahlungsweise

Die Erhebung des Jahresbeitrages erfolgt über Bankeinzugsverfahren. Die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist für jedes Vereinsmitglied Pflicht.
Die Erklärung zur Teilnahme ist dem Vorstand zu übergeben.